AGB
LETZE ÄNDERUNG
03.06.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Webdesign-, Branding-, SEO- und damit zusammenhängende digitale Dienstleistungen zwischen Tim Schreiber (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG). Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird dies gesondert ausgewiesen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Vertragsbestandteile sind in folgender Rangordnung:
das individuelle Angebot bzw. der Projektvertrag
ein allfälliger Projektbrief (Brief/Scope of Work)
diese AGB
Bei Widersprüchen gilt die jeweils ranghöhere Regelung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt), um Vertragsbestandteil zu werden.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Angebote innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sofern diese nicht innerhalb dieser Frist angenommen wurden.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen als Werkvertrag (sofern ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet ist) oder als freier Dienstvertrag (bei laufenden, ergebnisoffenen Tätigkeiten wie SEO-Betreuung oder Retainer-Modellen).
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehrleistungen zusätzliches Entgelt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes zu verrechnen. Über wesentliche Mehrkosten informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subauftragnehmer) zu vergeben, sofern dies dem Projektziel nicht schadet und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistung zu sistieren und entstandenen Mehraufwand (insb. Wartezeiten, Reorganisationsaufwand) gesondert zu verrechnen.
Der Auftraggeber benennt eine ansprechberechtigte Kontaktperson, die innerhalb von 3 Werktagen auf Anfragen des Auftragnehmers reagieren kann.
Benötigte Freigaben (Layouts, Texte, Inhalte) sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, setzt der Auftragnehmer eine weitere Nachfrist von 5 Werktagen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Genehmigungsfiktion. Verstreicht auch diese Nachfrist ohne Rückmeldung, gilt die vorgelegte Version gegenüber Unternehmern als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern findet diese Fiktion keine Anwendung.
§ 5 Projektverlauf und Revisionsrunden
Im Rahmen von Webdesign- und Branding-Projekten sind, sofern nicht abweichend vereinbart, zwei Revisionsrunden pro Projektabschnitt (z. B. Konzept, Design, Entwicklung) im Pauschalpreis enthalten.
Als Revision gilt jede inhaltliche oder gestalterische Änderung, die über die Korrektur von Fehlern hinausgeht. Korrekturen von Abweichungen vom vereinbarten Briefing sind kostenfrei.
Zusätzliche Revisionsrunden werden zum vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot verrechnet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG und daher von der Umsatzsteuer befreit; es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Bei Projekten mit einem Netto-Auftragswert über EUR 1.000 ist folgende Zahlungsstruktur vereinbart, sofern nicht abweichend schriftlich festgelegt:
50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung (Anzahlung)
50 % nach Fertigstellung und vor Übergabe der finalen Dateien bzw. vor Go-Live
Bei laufenden Leistungen (Retainer, SEO-Betreuung, Wartung) wird das monatliche Entgelt jeweils zu Monatsbeginn in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. (§ 456 UGB) gegenüber Unternehmern zu verrechnen; gegenüber Verbrauchern gelten 4 % p. a. (§ 1333 ABGB);
die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge zu sistieren, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Auftraggebers entstehen;
einen pauschalen Mahnkostenersatz von EUR 40,– (§ 458 UGB, nur gegenüber Unternehmern) geltend zu machen.
Einwendungen gegen eine Rechnung sind von Unternehmern binnen 10 Tagen ab Zugang schriftlich zu erheben. Danach gilt die Rechnung betragsmäßig als anerkannt; Einwendungen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bleiben vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern findet diese Klausel keine Anwendung.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Grafiken, Codes, Texte, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt (§§ 1 ff UrhG).
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach Maßgabe der folgenden Differenzierung:
Für Branding-Leistungen (Logos, Corporate Design, Markenidentität) wird ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck übertragen.
Für Website-Designs, Templates und Codebausteine, die strukturell auch für andere Auftraggeber Verwendung finden könnten, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht übertragen.
Die konkrete Rechteeinräumung wird im Angebot spezifiziert; fehlt eine solche Spezifikation, gilt die vorstehende Differenzierung.
Eine Weiterlizenzierung an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse in diesem Zeitraum nicht veröffentlichen oder verwenden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten in seinem Portfolio (Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Projektabschluss widerspricht. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers sind zu wahren.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (Bilder, Texte, Logos) werden vom Auftragnehmer in gutem Glauben verwendet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an diesen Materialien verfügt.
§ 8 Bereitgestellte Medien, Drittinhalte und Lizenzverantwortung
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte (Bilder, Texte, Logos, Marken). Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts lizenzpflichtige Drittinhalte (z. B. Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Icons) beschafft, werden die anfallenden Lizenzkosten gesondert ausgewiesen und weiterverrechnet. Der Auftragnehmer informiert vorab über die voraussichtlichen Kosten.
Für die laufende Lizenzpflege (z. B. jährliche Erneuerung von Schriftlizenz oder Plugin-Subscription) nach Projektabschluss und Übergabe ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer gibt keine Garantie dafür, dass verwendete Open-Source-Komponenten dauerhaft frei verfügbar oder lizenzkonform bleiben.
§ 9 Haftung für Funktionsausfälle und technische Mängel
Der Auftragnehmer haftet für die vereinbarte Beschaffenheit seiner Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe. Sofern im Angebot keine Browser- und Gerätematrix vereinbart ist, gilt als Prüfumgebung: aktuelle stabile Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge auf Desktop sowie Chrome Mobile und Safari Mobile auf iOS und Android.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsausfälle, die entstehen durch:
Änderungen an der Website, am Hosting oder an Drittdiensten durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte nach Übergabe;
Inkompatibilitäten mit Drittanbieter-Plugins, CMS-Updates oder API-Änderungen, die nach Übergabe eintreten;
Serverausfälle, Netzwerkprobleme oder Einschränkungen des Hosting-Anbieters;
höhere Gewalt (Cyberangriffe, Naturkatastrophen, gesetzliche Änderungen).
Die Plattformhaftung (z. B. Framer, Webflow, WordPress) liegt beim jeweiligen Plattformanbieter. Der Auftragnehmer schließt jede Haftung für plattformseitige Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitslücken aus, soweit diese nicht durch sein Verschulden verursacht wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Website und aller damit verbundenen Inhalte durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf unterlassene Backups zurückzuführen sind.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Haftungsbeschränkung nicht; es gelten die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden je Schadensfall auf die Höhe des Netto-Auftragswertes des jeweiligen Projekts begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für:
Personenschäden;
arglistig verschwiegene Mängel;
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt bleibt.
Für Folgeschäden (entgangener Gewinn, Reputationsschäden, Umsatzausfälle) haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nicht.
§ 11 Gewährleistung
Für Werkleistungen (insb. Webdesign, Grafikdesign, Programmierung) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe (§ 933 ABGB). Gegenüber Unternehmern wird diese Frist einvernehmlich auf 6 Monate verkürzt. Für laufende Dienstleistungen (Retainer, SEO-Betreuung) gilt keine werkvertragliche Gewährleistung; allfällige Ansprüche richten sich nach den Regeln des freien Dienstvertrages.
Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und mit aussagekräftiger Fehlerbeschreibung zu rügen (§ 377 UGB gilt entsprechend gegenüber Unternehmern).
Der Auftragnehmer hat das Recht auf zweimalige Verbesserung vor Geltendmachung von Preisminderung oder Wandlung.
Nicht als Mangel gelten:
Abweichungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen des Auftraggebers beruhen;
Änderungen nach Übergabe durch den Auftraggeber oder Dritte;
normale Rendering-Unterschiede zwischen verschiedenen Browsern und Betriebssystemen, sofern kein spezifischer Browser-Support vereinbart wurde.
§ 12 Projektpause und Kündigung
Der Auftraggeber kann ein laufendes Projekt jederzeit schriftlich pausieren. Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers. Eine Wiederaufnahmegebühr von bis zu EUR 150,– netto kann verrechnet werden, wenn die Pause länger als 4 Wochen dauert.
Kündigung durch den Auftraggeber: Bei vorzeitiger Beendigung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus ist ein Stornoentgelt von 25 % der noch ausstehenden Vergütung fällig, sofern die Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung erfolgt. Das Stornoentgelt ist als Pauschale für typischerweise entstehende Aufwände (Reservierung von Kapazitäten, Vorarbeiten, Opportunitätskosten) vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern gilt § 1168 ABGB (ersparte Aufwendungen sind anzurechnen); die Pauschale findet insoweit keine Anwendung.
Kündigung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund (insb. anhaltende Mitwirkungsverweigerung, Zahlungsverzug über 30 Tage, unzumutbare Fortsetzung) mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Laufende Verträge (Retainer, Wartung) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, unveröffentlichte Designs und technische Konzepte.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und 3 Jahre darüber hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder dem Auftragnehmer bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf timschreiber.at.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält und diese verarbeitet, ist – sofern gesetzlich erforderlich – ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
§ 15 Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge zu ändern, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z. B. gesetzliche Änderungen) und der Auftraggeber rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich informiert wird.
Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 Abs 1 Z 4 KSchG; einseitige Entgeltsänderungen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig.
§ 16 Wartungsverträge und Service Level
Sofern ein gesonderter Wartungs- oder Pflegevertrag vereinbart ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Reaktionszeiten (sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart):
Kritischer Fehler (Website vollständig nicht erreichbar, schwerwiegender Sicherheitsvorfall): Erstreaktion innerhalb von 1 Werktag
Wesentlicher Fehler (Kernfunktion beeinträchtigt, aber Website erreichbar): Erstreaktion innerhalb von 3 Werktagen
Geringfügiger Fehler oder Optimierungswunsch: Bearbeitung im Rahmen des nächsten regulären Wartungszyklus
Reaktionszeiten gelten ausschließlich an Werktagen von 09:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ). Ein Anspruch auf Bereitschaft außerhalb dieser Zeiten besteht nicht, sofern kein gesondertes Bereitschaftspaket vereinbart wurde.
Wartungsleistungen umfassen nur die im Angebot explizit genannten Tätigkeiten (z. B. CMS-Updates, Plugin-Updates, Sicherheits-Scans). Inhaltliche Änderungen, Neugestaltungen oder Erweiterungen der Website sind keine Wartungsleistungen und werden gesondert verrechnet.
Treten durch ein vom Auftragnehmer ohne vorherige Rücksprache eingespieltes Update Funktionsausfälle auf und lag kein Hinweis des Plattformanbieters auf mögliche Inkompatibilitäten vor, behebt der Auftragnehmer diese kostenfrei. Bei Updates, die ausdrücklich vom Auftraggeber beauftragt oder freigegeben wurden, werden Behebungsaufwände zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Für Ausfallzeiten des Hosting-Anbieters, der eingesetzten Plattform (z. B. Framer) oder für Infrastruktur außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers übernimmt dieser keine Haftung und keine SLA-Verpflichtung.
§ 17 Google Ads und Performance-Marketing
Der Auftragnehmer erbringt Google-Ads-Leistungen als Managementdienstleistung (freier Dienstvertrag). Geschuldet ist eine fachkundige, sorgfältige Kampagnenverwaltung – kein bestimmter Werbeerfolg, keine garantierten Klickzahlen, Impressionen, Conversion-Raten oder ROAS-Werte.
Das von Google in Rechnung gestellte Werbebudget ist vom Auftraggeber direkt an Google zu entrichten und ist vom Managementhonorar des Auftragnehmers strikt getrennt. Google garantiert, dass monatliche Kampagnenbudgets nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für:
Differenzen zwischen täglichen Ausgabenschwankungen und dem monatlichen Limit;
Budgetausschöpfungen ohne proportionalen Geschäftserfolg aufgrund marktbedingter Faktoren (Wettbewerb, Saisonalität, Zielgruppenverhalten);
algorithmisch gesteuerte Ausgabenverteilungen innerhalb des freigegebenen Budgetrahmens;
Klickbetrug (Invalid Clicks) durch Dritte, soweit dieser trotz Standardmaßnahmen nicht verhindert werden konnte.
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer für die Dauer des Mandats eine widerrufliche Vollmacht zur Verwaltung des Google-Ads-Kontos. Kontozugang und Rechnungsstellung bleiben beim Auftraggeber; der Auftragnehmer arbeitet als Verwalter, nicht als Kontoinhaber, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Google kann Kampagnen, Anzeigen oder Konten aus eigenen Richtliniengründen einschränken oder sperren. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche plattformseitigen Entscheidungen und deren wirtschaftliche Folgen, solange die Kampagnen den Google-Ads-Richtlinien entsprechend eingerichtet wurden.
Strategische Empfehlungen des Auftragnehmers (Zielgruppen, Keywords, Budgetverteilung) basieren auf Erfahrungswerten und verfügbaren Daten zum Zeitpunkt der Empfehlung. Letztverantwortlich für Freigaben und finale Budgetentscheidungen bleibt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kampagnen bei begründetem Verdacht auf Richtlinienverstöße des Auftraggebers (z. B. verbotene Inhalte, irreführende Werbung) zu pausieren oder das Mandat mit sofortiger Wirkung niederzulegen, ohne dass daraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
Reporting erfolgt im vereinbarten Rhythmus (Standard: monatlich). Der Auftraggeber anerkennt, dass Daten aus Google Ads und Google Analytics von Google verarbeitet und bereitgestellt werden; der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverzögerungen, Datenlücken oder Änderungen in der Datenverfügbarkeit durch Plattformänderungen.
§ 18 Einsatz von KI-Tools
Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. große Sprachmodelle, KI-Bildgeneratoren, KI-gestützte Code-Assistenten) einsetzen, um die Arbeitsqualität zu steigern und Leistungen effizienter zu erbringen. Der Einsatz erfolgt unter fachkundiger Aufsicht und Nachbearbeitung durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz von KI-Tools einverstanden. Wünscht der Auftraggeber den Ausschluss bestimmter KI-Tools oder den vollständigen Verzicht auf KI-gestützte Verfahren, ist dies schriftlich vorab zu vereinbaren; ein daraus resultierender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten des Auftraggebers (Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, unveröffentlichte Inhalte) in KI-Systeme einzugeben, bei denen Eingaben für das Training des Anbieters verwendet werden oder nicht hinreichend vor Dritten geschützt sind. Sofern dies technisch unvermeidbar ist, wird der Auftraggeber vorab informiert.
Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken ist nach österreichischem Recht (UrhG) derzeit nicht abschließend geklärt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen oder frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Verwertbarkeit, sofern er über den KI-Einsatz informiert wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder rechtliche Probleme, die unmittelbar aus KI-generierten Inhalten resultieren, sofern diese einer fachkundigen Endkontrolle unterzogen wurden und der Fehler bei zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar war.
Der Auftraggeber darf seinerseits KI-Tools zur Erstellung von Briefings, Feedbacks oder Inhalten verwenden. Er ist jedoch dafür verantwortlich, dass bereitgestellte KI-generierte Materialien frei von Rechten Dritter sind und den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – gegenüber Unternehmern – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Wien ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen (§ 14 KSchG).
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.
Schriftform: Soweit in diesen AGB Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die Übermittlung per E-Mail, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.